Mathieu Rechtsanwälte Philosophie – Ein Fall für zwei

Ihr Anwalt für Mietrecht in Düren und Jülich

Wenn Sie Unterstützung im Mietrecht benötigen, haben wir in unserer Kanzlei den richtigen Anwalt für Mietrecht für Sie. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Mietrecht und sprechen Sie uns an.

Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.

Typische Rechtsgebiete des Miet- und Immobilienrechts im Wohnraummietrecht sind zum Beispiel:

1. Kündigung des Mietverhältnisses

Besonders bei der Beratung und Vertretung bei Kündigung von Mietverhältnissen kommt ein Anwalt für Mietrecht ins Spiel. Hierbei ist unser größtes Ziel einerseits schnellstmöglich das gewünschte Ergebnis herbeizuführen, andererseits aber auch das Kostenrisiko des Mandanten so gering wie möglich zu halten.

Ziel der Beratung bzw. Vertretung durch einen Anwalt für Mietrecht ist es oftmals, vertragsbrüchige Mieter schnellstmöglich zur Räumung der Wohnung zu bewegen. Insbesondere in den Fällen, in denen der Vermieter es mit „Mietnomaden“ zu tun hat, treibt unser Anwalt für Mietrecht in Jülich und Düren den Vorgang mit entschiedener Härte und der größtmöglichen Geschwindigkeit voran. Da in diesen Fällen jeder weitere Monat ggf. auch einen weiteren Mietausfall bedeutet, ist hier unverzügliches Handeln angeraten.

Andererseits kommt es aber auch vor, dass Vermieter den Mietern unzulässige Kündigungen aussprechen, um diese loszuwerden. Hier ist die Zielsetzung bei Ihrem Anwalt für Mietrecht, die Rechte des Mieters zu wahren und diesen vor Willkürhandlungen eines „wildgewordenen Vermieters“ zu schützen.

Bei Wohnraummietverhältnissen ist das Kündigungsrecht des Vermieters komplett anders ausgestaltet, als das Kündigungsrecht des Mieters.

Der Mieter kann, sofern es sich nicht um einen Zeitmietvertrag handelt, jederzeit die ordentliche Kündigung erklären.

Der Vermieter dagegen benötigt zur Kündigung einen besonderen Kündigungsgrund, welchen er in der Kündigung auch benennen muss. Eine grundlose Kündigung ist unwirksam. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind oftmals im Verhalten des Mieters begründet. Relevante Gründe sind unter anderem:

  • schwerer Vertragsverletzung des Mieters, z.B. bei Gefährdungen der Mietsache
  • schwerer Störung des Hausfriedens, z.B. bei Beleidigungen oder Bedrohungen von Mitbewohnern
  • schuldhaften Pflichtverletzungen des Mieters
  • Zahlungsverzug des Mieters
    • der Mieter ist an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug
    • der Mieter ist über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug
    • aber nicht, wenn der Mieter berechtigterweise (z.B. Mietminderung wg. Mängeln) die Miete nicht vollständig zahlt
  • vertragswidrigem Gebrauch der Wohnung
  • völliger Vernachlässigung der Wohnung
  • Überbelegung der Wohnung
  • unerlaubter Untervermietung
  • Benutzung des gemieteten Wohnraums, in Verbindung mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung

Ihr Anwalt für Mietrecht in Düren und Jülich bespricht mit Ihnen, ob man in Ihrem konkreten Fall eine wirksame Mietkündigung erklären kann, bzw. ob man sich gegen diese zur Wehr setzen kann.

Oftmals sind vor der Kündigungserklärung zudem Abmahnungen erforderlich. In diesen Fällen sind Kündigungserklärungen, die ohne vorherige Abmahnungen ausgesprochen werden, unwirksam. Unser Anwalt für Mietrecht in Jülich und Düren überprüft für Sie, ob eine sofortige Kündigung erklärt werden kann, oder ob vorher das Verhalten des Mieters abgemahnt werden muss. In diesem Falle würden wir für Sie den Mieter abmahnen und bei wiederholtem Verstoß die Kündigung erklären. Mieter wenden sich an uns, wenn sie vom Vermieter grundlose bzw. unrichtige Abmahnungen erhalten.

Andererseits können Gründe für eine Kündigung seitens des Vermieters auch in einem Bedürfnis des Vermieters begründet liegen, ohne dass ein Fehlverhalten des Mieters vorliegen muss. Hier kommen insbesondere zwei Fallkonstellationen in Betracht:

  • Die Eigenbedarfskündigung des Vermieters
  • die sogenannte erleichterte Kündigung bei einem Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.

Diese Kündigungsmöglichkeiten sind jedoch strengen Formerfordernissen unterworfen und weichen insbesondere bei den Kündigungsfristen von den übrigen Kündigungen ab. Zudem müssen diese umfangreich und genau begründet werden, wobei ein Anwalt für Mietrecht helfen kann.

Somit besteht gerade bei der Kündigung des Mietverhältnisses im Wohnraum-Mietrecht Beratungsbedarf sowohl auf Seiten des Vermieters als auch auf Seiten des Mieters.

Als Experten im Mietrecht suchen wir stets nach der optimalen Lösung, um schnellstmöglich das von Ihnen anvisierte Ziel zu erreichen.

2. Die Räumungsklage und die Abwehr der Räumungsklage

Als Anwalt für Mietrecht kennen wir beide Seiten: Wir sind gleichermaßen darauf spezialisiert, Räumungsklagen für Mieter abzuwehren, als auch Räumungsklagen für Vermieter schnellstmöglich durchzusetzen.

Oftmals kommt es vor, dass das Mietverhältnis gekündigt ist, der Mieter sich aber weigert, die Wohnung zu verlassen. In diesem Fall ist eine Räumungsklage einzureichen. Nach Durchführung des Klageverfahrens ist die Zwangsräumung einzuleiten, bei welcher der Mieter unter Zuhilfenahme eines Gerichtsvollziehers der Wohnung verwiesen wird.

Ausnahmsweise kann bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Räumungsklage eingereicht werden, wenn der Mieter durch sein Verhalten deutlich gemacht hat, dass er die Wohnung auch nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht räumen wird.

Die Durchführung einer Räumungsklage ist dringend erforderlich. Dies hat seine Begründung darin, dass es dem Vermieter verboten ist, den Mieter einfach aus der Wohnung zu werfen. Ein solches Verhalten würde verbotene Eigenmacht darstellen und könnte strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Die Zwangsräumung kann erst eingeleitet werden, wenn der Räumungstitel in Form des Gerichtsurteils vorliegt. Die Durchführung der Zwangsräumung wird durch den Gerichtsvollzieher vorgenommen. Eine Zwangsräumung verläuft jedoch nicht immer unkompliziert. Denn obwohl mit dem Urteil gerichtlich festgestellt wurde, dass der Mieter die Wohnung räumen und herausgeben muss, kann der Mieter noch kurzfristig vor dem Räumungstermin einen Räumungsschutzantrag beim Gericht stellen, aufgrund dessen das Gericht die Zwangsräumung vorläufig einstellen kann. Eine solche Einstellung findet statt, wenn die Räumung eine schwerwiegende unzumutbare Härte für den Mieter darstellen würde.

In diesen Fällen ist es sinnvoll, einen Anwalt für Mietrecht einzuschalten. Sofern Sie eine Räumungsklage durchführen möchten, um einen unliebsamen Mieter aus der Wohnung zu bekommen, berät und vertritt unser Anwalt für Mietrecht in Jülich und Düren Sie so, dass dieses Ziel schnellstmöglich erreicht wird.

Sollte Ihr Ziel sein, sich gegen eine unberechtigte Räumungsklage zur Wehr zu setzen, vertritt der Anwalt für Mietrecht Sie mit der Zielsetzung, dass die Räumungsklage abgewiesen wird. In aussichtslosen Fällen versucht ein Anwalt für Mietrecht mit Ihrer Gegenseite eine Verlängerung von Räumungsfristen auszuhandeln bzw. Räumungsschutzanträge zu stellen und so den Auszug aus der Wohnung hinauszuzögern.

Als Experten im Mietrecht suchen wir stets nach der optimalen Lösung, um schnellstmöglich das von Ihnen anvisierte Ziel zu erreichen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie als Mieter von einer Räumungsklage bedroht sind oder als Vermieter eine Räumungsklage durchsetzen möchten. Wir beraten Sie tatkräftig und konsequent, um Ihre Rechte durchzusetzen.

3. Mietmängel und Mietminderung

Als Anwalt für Mietrecht in Jülich und Düren sind wir darauf spezialisiert, Mietmängel gegenüber Vermietern geltend zu setzen und die Rechte des Mieters durchzusetzen. Gleichzeitig vertreten wir Vermieter in Fällen, in denen die Mieter unberechtigte Mietminderungen vornehmen.

Konfliktsituationen in Wohnungsmietverhältnissen entstehen auch dann, wenn die Mietsache mangelbehaftet ist, oder wenn eine zugesicherte Eigenschaft der Mietsache fehlt oder später wegfällt. Für die Dauer des Vorliegens eines erheblichen Mangels der Mietsache ist der Mieter nämlich von der Pflicht zur Zahlung der Miete befreit bzw. er kann die Miete in entsprechendem Umfang mindern. Ist der Mieter somit der Meinung, dass die Mietsache mangelhaft ist, muss geprüft werden, ob auch nach dem Gesetz ein erheblicher Mangel vorliegt, der ihn zu einer Mietminderung berechtigt.

Sofern ein Minderungsrecht vorliegt, muss zwingend überprüft werden, bis zu welcher Höhe die Miete gemindert werden darf. Für den Fall, dass die Miete zu Unrecht oder überhöht gemindert würde, bestünde nämlich das Risiko für den Mieter, dass das Mietverhältnis aufgrund Zahlungsrückstandes berechtigterweise gekündigt werden könnte.

Klassische Beispiele für eine mangelbehaftete Mietsache sind z.B. Feuchtigkeitsschäden bzw. Schimmelbildung in der Wohnung, Ungeziefer in der Wohnung bzw. im Wohnhaus, Lärmbelästigungen durch rücksichtslose Nachbarn etc. Als Experten im Mietrecht in Jülich und Düren beraten wir sie gerne umfassend bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Mietminderungen aufgrund eines Mietmangels.

Bei Mietminderungen wegen Schimmelbildung in der Wohnung hängt die Berechtigung zur Mietminderung davon ab, ob die Schimmelbildung auf die Bausubstanz des Hauses zurückzuführen ist, oder auf falsches Heiz-und Lüftungsverhalten des Mieters. Um diese Frage der Ursache für die Schimmelbildung nicht im Rahmen eines teuren Gerichtsverfahrens klären zu müssen, sollte ein Anwalt für Mietrecht zunächst versuchen, im Einvernehmen mit der Gegenseite die Angelegenheit durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen. Wenn sich der gegnerische Vermieter oder Mieter diesbezüglich sperrt, sollte der Anwalt für Mietrecht seinen Mandanten dahingehend beraten, dass schnellstmöglich ein Klageverfahren bzw. ein sogenanntes selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt wird.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie als Mieter gegenüber Ihrem Vermieter Mängelansprüche / Mietminderung geltend machen möchten, oder wenn Sie als Vermieter gegen Ihren Mieter vorgehen möchten, wenn dieser unberechtigterweise Mängelansprüche oder Mietminderung geltend macht.

4. Der Mietvertrag

Der Mietvertrag ist die Grundlage des Wohnraummietverhältnisses. Bei der Erstellung des Mietvertrages sollten beide Parteien Acht geben. Im Rahmen des Mietvertrages bindet man sich eventuell für viele Jahre. Es macht hier Sinn, einen guten Anwalt für Mietrecht zu Rate zu ziehen, damit der der zu schließende Mietvertrag auch den eigenen Interessen entspricht.

Im Mietvertrag sind beide Vertragsparteien genau anzugeben. Zudem sollte der Mietgegenstand genau bezeichnet werden, da nur so vermieden werden kann, dass zwischen den Mietvertragsparteien später Streit über den Umfang des Mietgegenstandes entsteht. Weitere Kernpunkte eines Mietvertrages sind die Regelungen über den Mietzins, die Mietkaution, die Kündigung und die Schönheitsreparaturen. Sprechen Sie uns an.

Unser Anwalt für Mietrecht in Düren und Jülich prüft für Sie Ihren Mietvertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. Ebenso erstellen wir für Sie gerne einen auf Ihre speziellen Bedürfnisse ausgerichteten Mietvertrag.

5. Die Untervermietung

Als Anwalt für Mietrecht beraten wir Vermieter und Mieter zu sämtlichen Fragen zum Thema Untervermietung.

Sollte Ihr Mieter ohne Ihre Zustimmung eine Untervermietung des Mietobjekts vorgenommen haben, stehen Ihnen mehrere Rechte bis hin zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages zur Verfügung.

Wenn Sie Mieter sind und Ihr Vermieter Ihnen trotz berechtigten Interesses die Untervermietung Ihrer Wohnung verweigert, besteht die Möglichkeit, Ihren Vermieter auf Zustimmung zu verklagen oder auf entgangenen Mietzins.

Kontaktieren Sie uns, wenn sie Unterstützung zum Themenbereich Untervermietung brauchen.

6. Die Mieterhöhung

Auch bei Streitigkeiten über Mieterhöhungen ist es sinnvoll, einen Anwalt für Mietrecht zu Rate zu ziehen. Eine Mieterhöhung kann sowohl aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmiete, als auch nach erfolgten Modernisierungsmaßnahmen erfolgen. Auch in diesem Bereich prüfen wir für Sie die Angemessenheit der Höhe der vereinbarten Miete bzw. die Angemessenheit der vom Vermieter vorgeschlagenen Mieterhöhung. Der Vermieter ist nämlich nicht berechtigt, den Mietzins für die Wohnung nach eigenem Wünschen festzusetzen. Es existieren vielmehr gesetzliche Grenzen der Mietpreisvereinbarung. Solche Grenzen sind die sog. Mietpreisgrenze, der jeweils gültige Mietspiegel oder die Wucherparagraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter zudem nicht einseitig "anordnen". Es gilt hier das Zustimmungsverfahren. Danach wird die Mieterhöhung nur wirksam, wenn der Mieter zustimmt. Sollte der Mieter eine Zustimmung verweigern, kann man über einen Anwalt für Mietrecht ein Klageverfahren einleiten mit dem Ziel, dass der Mieter zur Zustimmung verurteilt wird. Der Mieter muss zustimmen, wenn die Mieterhöhung formal nicht zu beanstanden ist, der Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordert, die Jahressperrfrist sowie die Kappungsgrenze eingehalten sind. Jahressperrfrist bedeutet, dass nach Einzug in die Wohnung bzw. seit der letzten Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete mindestens 12 Monate liegen. Kappungsgrenze bedeutet, dass der Vermieter relativ niedrige Mieten nicht sofort auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben darf. Die Miete darf hier in drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen. Seit dem 1. Mai 2013 können die Bundesländer für Städte mit Wohnraumknappheit mit Hilfe einer Verordnung die Kappungsgrenze auf 15 Prozent absenken. In diesen Städten darf dann die Miete nur noch um 15 Prozent in 3 Jahren steigen. Voraussetzung ist aber immer, dass die ortsübliche Vergleichsmiete, also zum Beispiel der Mietspiegelwert, nicht überschritten wird.

Für Vermieter prüfen wir, ob eine Mieterhöhung möglich ist und wo die Höchstgrenze der Mieterhöhung liegt und verfassen dahingehende Anspruchsschreiben an den Mieter. Es ist sinnvoll, in diesem Bereich frühzeitig einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren. Hierdurch vermeidet man die Gefahr, mit einer unwirksamen Mieterhöhung vor einem Gericht abgewiesen zu werden. Der Vermieter erspart sich hierdurch die Kosten für einen gegebenenfalls sinnlosen Prozess und hat bereits zu Beginn der geplanten Mieterhöhung Rechtssicherheit, ob diese erfolgreich sein wird oder nicht.

Als Anwalt für Mietrecht in Jülich und Düren helfen wir Ihnen, bei diesen mietvertraglichen Problemstellungen bereits zu Beginn Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen und hierdurch kostenintensive Verfahren zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns, wenn sie Unterstützung bei der Überprüfung / Gestaltung eines Mietvertrages oder Hilfe im Rahmen einer Auseinandersetzung über eine Mieterhöhung brauchen.

7. Die Mietkaution und das Wohnungsübergabeprotokoll

Oftmals wird die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter einbehalten. Ob er dies jedoch darf, ist ein oftmals ein streitiges Thema, bei dem eine Unterstützung durch einen Anwalt für Mietrecht sinnvoll ist. Oftmals streiten Mietvertragsparteien nach einem jahrelangen einvernehmlichen Mietverhältnis nach dessen Beendigung über genau diesen Punkt.

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters und soll dem Vermieter als Sicherheit dienen, falls der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt und z.B. die Mietsache beschädigt.

Ob und in welcher Höhe die Mietkaution von dem Vermieter daher einbehalten werden darf, bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Auch dahingehend unterstützt unser Anwalt für Mietrecht in Jülich und Düren Sie selbstverständlich gerne.

Die Weichen dafür, dass eine Mietkaution einbehalten werden kann, werden oft bereits dadurch gestellt, dass im Rahmen einer Wohnungsübergabe deren Zustand durch Zeugen und in einem Wohnungsübergabeprotokoll festhalten wird. Unser Anwalt für Mietrecht berät Sie gerne so, dass eine Wohnungsübergabe für Sie vorteilhaft verläuft.

Kontaktieren Sie uns, wenn sie Unterstützung bei der Herausgabe einer Mietkaution / beim Einbehalt einer Mietkaution oder bei der Beratung hinsichtlich einer Wohnungsübergabe brauchen.

Gewerberaummietrecht

Das Gewerberaummietrecht ist innerhalb des Mietrechts eine Sonderform. Im Gewerberaummietrecht können Fehler bei der Vertragsgestaltung gravierende und kostenintensive Folgen nach sich ziehen, so dass eine Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht bereits bei Abschluss des Mietvertrages erfolgen sollte.

Zu den klassischen mietrechtlichen Problemkreisen kommen im Gewerberaummietrecht weitere Beratungsgebiete hinzu. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über die Grundlagen des Gewerbemietrechts:

Der Schutz des Mieters ist beim Gewerbemietrecht nicht so ausgeprägt, wie beim Wohnraummietrecht. Im Gewerbemietverhältnis herrscht eine größere Vertragsfreiheit. Diese findet Ihre Begrenzung vor allem im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Ausnutzung der rechtlichen Freiräume für den Mandanten ist zentrale Aufgabe für einen Anwalt für Gewerberaummietrecht.

1. Konkurrenzschutzklausel und Sortimentschutzklausel

Gewerbemietverträge enthalten häufig sogenannte Konkurrenzschutzklauseln. Durch diese Klauseln verpflichtet sich der Vermieter gegenüber dem Mieter, nicht im oder in der Nähe der Mieträume an Konkurrenten des Mieters zu vermieten. Es ist auch oft der Fall, dass der Mieter sich gegenüber dem Vermieter verpflichtet, nicht in Konkurrenz zu den Mitmietern zu treten. Vermietet der Vermieter dennoch an einen Konkurrenten eines Mieters, kann der betroffene Mieter dagegen vorgehen und u.a. Mietminderungen vornehmen und Schadenersatz fordern. Will der Vermieter die Freiheit behalten, auch an Konkurrenten seiner Mieter zu vermieten, muss er in seinen Mietverträgen die Pflicht zum Konkurrenzschutz ausdrücklich ausschließen.

Aus Mietersicht ist es wichtig, dass der Mietzweck im Vertrag so genau wie möglich bezeichnet wird. Je genauer der Mietzweck bezeichnet ist, desto kleiner wird der Spielraum des Vermieters, an Konkurrenten des Mieters zu vermieten. Hier kann eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht böse Überraschungen vermeiden.

Es existieren auch sogenannte Sortimentschutzklauseln. Diese Klauseln sollen dafür Sorge tragen, dass bei sich überschneidenden Sortimenten (zum Beispiel Kosmetika in Apotheke und Drogeriemarkt) sichergestellt wird, dass ein bestimmtes Sortiment nur durch einen der ansässigen Mieter vertrieben werden darf.

Als Anwalt für Mietrecht beraten wir gewerbliche Vermieter und Mieter von gewerblich genutzten Immobilien im Bereich der mietvertraglichen Konkurrenz- und Sortimentschutzklauseln.

2. Schriftform im Gewerbemietrecht

Gewerbemietverträge mit einer längeren Laufzeit als ein Jahr müssen zwingend in Schriftform abgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass ein Mietvertrag alle wesentlichen Vertragsinhalte enthalten muss und der Mietvertrag durch beide Parteien unterschrieben ist. Ein Mietvertrag, welcher per Email geschlossen ist, entspricht nicht der Schriftform. Erst recht gilt das natürlich für mündliche Vereinbarungen. Auch alle Nachträge zu einem Mietvertag (spätere Änderungen) müssen zwingend schriftlich fixiert werden. Falls die gesetzliche Schriftform nicht eingehalten ist, gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dies hat zur Folge, dass jede der beiden Vertragsparteien den Vertrag mit der ordentlichen Kündigungsfrist kündigen kann.

Ein Mieter könnte sich also aus einem unliebsam gewordenen Mietvertrag lange vor Ablauf der Festmietzeit lösen. Dies kann den Vermieter bitter treffen, wenn bei diesem eine schwer vermietbare Immobilie plötzlich entgegen der Planung wieder leer steht. Aber auch einen Mieter kann dies schwer treffen. Wenn der Mieter vorhatte, ein gutes Mietobjekt für einen längeren Zeitraum zu nutzen, ist es ärgerlich, wenn der Vermieter die Möglichkeit hat, das Mietverhältnis weit vor Ablauf der Zeit einseitig zu beenden. Eine Beratung bzw. Vertragsgestaltung durch einen Anwalt für Mietrecht kann Ihnen somit dabei helfen, folgenschwere finanzielle Risiken auszuschalten.

Als Anwalt für Mietrecht in Jülich und Düren beraten wir Sie gerne zum Thema des Schriftformerfordernisses und helfen Ihnen bei der Ausgestaltung Ihres Gewerberaummietvertrages.

3. Gewerbliche Nutzung von Wohnungen

Wohnungen werden durch den Mieter häufig sowohl zu Wohnzwecken, als auch gewerblich genutzt. Hier ist zu prüfen, ob hierfür die Zustimmung des Vermieters notwendig ist. Die Rechtsprechung stellt dabei unter anderem auf die Außenwirkung ab sowie auf die Beeinträchtigung anderer Mieter.

Weiter ist in diesem Zusammenhang die jeweilige Landesgesetzgebung zur Zweckentfremdung von Wohnraum zu beachten. In Zeiten von Wohnraumknappheit in Ballungsräumen unterliegt die Umwandlung von Wohnraum in Gewerbeflächen vielerorts der behördlichen Erlaubnis.

Als Anwalt für Mietrecht beraten Sie gerne zum Thema der gewerblichen Nutzung von Wohnungen.

Ihr Experte für Mietrecht

Ihr Anwalt für Mietrecht ist Herr Rechtsanwalt Marcel Mathieu. Rechtsanwalt Mathieu beschäftigt sich seit dem Jahre 2008 schwerpunktmäßig mit dem Mietrecht. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung im Wohnraummietrecht oder Gewerberaummietrecht brauchen.